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s3n📢pod · Vorsicht, Kunde! – Mündliche Vertragszusagen ignoriert

Ein verlockendes Angebot im Rahmen einer Kundenrückgewinnung, eine mündliche Zusage am Telefon und am Ende gilt der versprochene Rabatt doch nicht. Was passiert, wenn die mündlichen Absprachen später in der Vertragszusammenfassung fehlen und wie verbindlich sind mündlichen Zusagen überhaupt?

Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, erklärt Niklas. Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar rein durch schlüssiges Verhalten wie täglich beim Brötchenkauf zustande kommen. Nur wenige Verträge wie Miet- oder Arbeitsverträge und notarielle Beurkundungen benötigen die Schriftform. Eine mündliche Zusage am Telefon ist demnach bindend, doch kommt es zum Streit, steht Aussage gegen Aussage.

Deshalb solltet ihr die schriftliche Vertragszusammenfassung der mündlichen Vereinbarung, die ein Anbieter nach einem Telefonat schickt, sofort prüfen. Falls sie nicht mit der mündlichen Absprache übereinstimmt, solltet ihr möglichst schnell schriftlich reklamieren und dem Anbieter eine kurze Frist zur Korrektur setzen. Dabei ist es wichtig, das gesetzliche Widerrufsrecht im Auge zu behalten. Wer zu lange auf Korrekturen wartet, verliert diese einfache Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und steckt im Beweisdilemma, warnt Niklas.

Urs vermutet hinter den vagen Aussagen von Kundenservices oft Systemprobleme: Was im System nicht vorgesehen ist, kann der Mitarbeiter auch nicht eingeben. Für den Kunden ist das jedoch unerheblich. Niklas bringt mal wieder seine Lateinkenntnissen an, die Ulrike leider fehlen. "Pacta sunt servanda" bedeutet im Zivilrecht "Verträge sind einzuhalten". Dass in einigen Fällen §164 BGB weiterhilft und wieso der Gesprächspartner sich nicht mit einem Hinweis auf Datenschutz aus der Affäre ziehen kann, besprechen wir im Podcast.

s3n🧩net wünscht viel Vergnügen

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