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Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulässig

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt.
Ein Artikel von Constanze Kurz

Die schwarz-schwarz-roten Koalitionsverhandlungen dürften nicht ganz einfach werden. Über einen Punkt aber ist bei den Verhandlern kein Streit zu erwarten: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten soll kommen. Das hatten die künftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen bereits erklärt.

 

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