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Leset!p · OLG Dresden spricht Schadenersatz wegen Tracking zu

Das OLG Dresden verurteilt Meta wegen unzulässiger Datensammlung über externe Seiten zu Schadenersatz. Die Urteile sind rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Dresden hat Meta in vier parallel geführten Verfahren zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt. Das geht aus einer Mitteilung des Landes Sachsen hervor. Vier Nutzer von Facebook und Instagram erhalten demnach jeweils 1.500 Euro, weil der Konzern über externe Webseiten und Apps ohne ausreichende Rechtsgrundlage personenbezogene Daten gesammelt hat.

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