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Leset!p · Streaming-Streit: Oberlandesgericht Köln verbietet Übernahme der ARD-Mediathek

Nach einer Schlappe für Joyn in München bestätigt nun das Oberlandesgericht Köln: Private Streaming-Portale dürfen ARD-Inhalte nicht direkt ungefragt einbetten.

Ein seit Monaten andauerndes Tauziehen um Grenzen des digitalen Rundfunkrechts ist entschieden. In einem Urteil vom Freitag hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine weitreichende Entscheidung gegen den privaten Streaming-Anbieter Joyn gefällt. Der 6. Zivilsenat bestätigte damit ein Verbot des Landgerichts Köln vom April 2025 und verschärfte die Auflagen gegen die Tochtergesellschaft von ProSiebenSat.1, die Inhalte der ARD-Mediathek ohne Erlaubnis in das eigene Angebot integriert hatte.

 

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