
Leset!p · Bahnticket nur digital: Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer rechtswidrig
Die Deutsche Bahn wollte ihre günstigsten Tickets ausschließlich auf digitalen Wegen vertreiben. Nach Kundenprotesten und einer Klage geht es nun wieder analog.
Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Angaben hatte die Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse versendet.
s3n🧩net wünscht viel Vergnügen














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