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Leset!p · BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie

Der Bundesgerichtshof korrigiert die bisherige Rechtsprechung und verneint bei illegalen Pay-TV-Zugängen einen unmittelbaren Vermögensschaden der Anbieter.

In der Welt der Pay-TV-Piraterie galt Cardsharing lange als Paradebeispiel für gewerbsmäßigen Computerbetrug. Doch mit einem aktuellen Beschluss hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs diese Rechtsauffassung erschüttert (Az.: 6 StR 557/24). Bisher nahmen niedere Instanzen fast reflexartig einen Millionen-Vermögensschaden bei den Sendern an. Der BGH stellt nun klar, dass das bloße Abgreifen von verschlüsselten Signalen kein Computerbetrug im Sinne des Gesetzes ist. Damit weicht der Senat von der bisherigen Praxis ab und eröffnet neue Spielräume in der Strafverteidigung.

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