
Leset!p · Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH
Sind dynamische IP-Adressen immer personenbezogen und dürfen Abmahnwillige Datenschutzverstöße gezielt in industriellem Maßstab provozieren, um abzukassieren?
Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem unlängst gefassten Beschluss ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall mit dem Aktenzeichen VI ZR 258/24 könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen.
s3n🧩net wünscht viel Vergnügen














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