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Leset!p · Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung

34 Videokameras kontrollierten eine Produktionshalle, ein Lager sowie Büroräume und zeichneten rund um die Uhr stundenlang in HD mit Zoom- und Live-Zugriff auf.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).

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