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Lesezeichen · 1&1: Gericht kippt Drossel-Klausel in Unlimited-Tarifen

Bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ wollte 1&1 Unlimited-Tarife drosseln oder kündigen. Das OLG Koblenz erklärt die Klauseln für unzulässig.

Der Anbieter 1&1 darf seine Unlimited-Tarife nicht mehr kündigen oder drosseln, wenn er bei Nutzern ein „unübliches Verbrauchsverhalten“ feststellt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Eine entsprechende Klausel sei intransparent und unzulässig, erklärte das Gericht laut den Verbraucherschützern.

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