
s3n📺tube · SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen! Das müsst ihr jetzt wissen! | Anwalt Solmecke
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Stell dir vor: Du hast eine alte Rechnung endlich bezahlt. Alles ist erledigt, du fühlst dich frei. Doch plötzlich bekommst du eine Kreditabsage. Dein Handyvertrag wird nicht verlängert. Und auf deine Wohnungsbewerbungen bekommst du nur Absagen. Der Grund? Ein Eintrag bei der SCHUFA – obwohl längst alles beglichen ist.
Für viele beginnt an diesem Punkt ein nervenaufreibender Albtraum. Das Problem: Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ein Eintrag nach Erledigung gelöscht werden muss. Doch jetzt gibt es ein Urteil, das diese Praxis ins Wanken bringt. Bleib unbedingt bis zum Ende dran, denn was du hier erfährst, kann für dich oder deine Familie entscheidend sein.
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Nur Spaß! Sowas haben wir hier nicht.
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