
Leset!p · Urteil gegen 1&1: Kunden dürfen SIM-Karte in Modem stecken
1&1 darf Mobilfunk-Verträge nicht automatisch um 1 Jahr verlängern. Auch das Verbot stationärer Endgeräte ist unzulässig.
Verbraucherschützer verbuchen einen Erfolg gegen einseitige Vertragsbedingungen des Mobilfunkers 1&1 Telecom. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat gleich sieben AGB-Klauseln für unzulässig und unwirksam erklärt (Az. 2 U 603/24, nicht rechtskräftig). Beispielsweise untersagte 1&1 zu Unrecht die Nutzung stationärer Endgeräte, die kein Produkt von 1&1 sind. Außerdem verlängerte der Anbieter Verträge automatisch um zwölf Monate. Letzteres ist ein klarer Widerspruch zu Telekommunikationsgesetz (TKG), das in Paragraph 56 nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer das jederzeitige Kündigungsrecht mit einem Monat Frist vorsieht.
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