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Leset!p · USA: Zugangsprovider müssen Filesharer nicht auf Zuruf verraten 

Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind. Das sagt ein wichtiges US-Bundesberufungsgericht.

Copyright-Inhaber können in den USA sehr leicht herausfinden, wer Kunden von Internet Service Providern sind. Das gilt zwar für Hosting-Provider und Suchmaschinen, aber nicht für Zugangsprovider. Das stellt das US-Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtskreis in einer aktuellen Entscheidung klar. Untergeordnete Gerichte müssen ihre Praxis ändern.

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