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Leset!p · Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte soll kommen

Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen zukünftig unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung fallen.

DNachdem Verbände vor dem EU‑Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenakte gewarnt hatten, zeichnet sich ein Kurswechsel in der Bundesregierung ab. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit an einer gesetzlichen Regelung, „mit der klargestellt werden solle, dass die in der ePA enthaltenen Daten ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz unterlägen“.

 

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