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Leset!p · Zu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO 

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen.

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen, wenn der Arbeitgeber zu viele personenbezogene Informationen über ihn direkt oder indirekt über eine andere Gesellschaft in die Cloud überträgt. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom Donnerstag klargestellt (Az.: 8 AZR 209/21). Reich wird der Kläger aber nicht: Er hatte als Ausgleichszahlung für den erlittenen immateriellen Schaden 3000 Euro verlangt. Die Erfurter Richter setzten seinen Anspruch dagegen auf 200 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Greifen der DSGVO 2018 fest.

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